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Bedingungen - so funktioniert’s:

Die Aktion ist zeitlich begrenzt vom 01.09.2023 – 31.12.2023 und die Prämie versteht sich brutto.

Voraussetzungen für die Auszahlung der Prämie sind nachfolgend genannte Bedingungen:

Die Bewerbung unter Angabe "Flyer Prämie" in unserem Karriereportal, sowie die Einstellung eines neuen Arbeitnehmers nur für nachfolgende Stellen während des Aktionszeitraumes:

  • Metallfacharbeiter (m/w/d)
  • Werkzeugmechaniker (m/w/d)
  • Mechatroniker (m/w/d)
  • Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d)

Der eingestellte Arbeitnehmer/ die eingestellte Arbeitnehmerin muss darüber hinaus über eine abgeschlossene Berufsausbildung für genannte Berufsbilder verfügen.

Dies muss durch eine entsprechende Berufserlaubnisurkunde nachgewiesen sein.

Die Prämie gilt nur für Vollzeit-Anstellungen der oben aufgezählten Stellen / Berufe.

Die Einstellung eines neuen Arbeitnehmers in diesem Sinne liegt vor, wenn der Arbeitsvertrag von beiden Vertragsparteien einvernehmlich unterzeichnet wird.

Die erste Hälfte der Auszahlung erfolgt nach Beendigung der Probezeit.

Die zweite Hälfte der Prämienauszahlung erfolgt dann nach 1 Jahr, wenn der neue Mitarbeiter / die neue Mitarbeiterin 12 Monate ununterbrochen gearbeitet hat.

Erfolgt eine Unterbrechung der Tätigkeit des neuen Arbeitnehmers (bspw. aufgrund Beschäftigungsverbot, Mutterschutz oder Langzeiterkrankung) verschiebt sich auch der Auszahlungszeitpunkt der Prämie an den Arbeitnehmer/in entsprechend. Endet das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit der DRÖLLE GmbH aufgrund einer Probezeitkündigung durch den neuen Arbeitnehmer/in oder den Arbeitgeber, kommt die Prämie nicht zur Auszahlung.

Die Prämie ist nicht verbunden oder kombinierbar mit dem DRÖLLE Mitarbeiterempfehlungsprogramm.

Bewerbt Euch über unser Bewerberportal auf unserem Karriereportal auf unserer Webseite.